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Die Kreson AG vertreibt ausgewählte Marken aus Beauty, Personal Care und Wellbeing. Wenn Ihre Marke bereit für den Schweizer Markt ist, prüfen wir gerne Ihr Portfolio und loten eine mögliche Partnerschaft aus.

Reichen Sie Ihre Marke zur Prüfung ein

Erzählen Sie uns von Ihrer Marke, Ihrer Produktkategorie und Ihren aktuellen Märkten.

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Kategorien
  • Beauty
  • Haarpflege
  • Hautpflege
  • Körperpflege
  • Duft
  • Wellbeing
  • Nahrungsergänzung
  • Pflegeinstrumente
  • Andere
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Aktuelle Märkte
  • Europa
  • Nordamerika
  • Lateinamerika
  • Naher Osten & Afrika
  • Asien-Pazifik
  • Noch nicht gestartet

Wir prüfen alle Anfragen sorgfältig. Sehen wir Potenzial für eine Vertriebspartnerschaft in der Schweiz, meldet sich unser Team bei Ihnen.

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Wir prüfen alle Anfragen sorgfältig. Sehen wir Potenzial für eine Vertriebspartnerschaft in der Schweiz, meldet sich unser Team bei Ihnen.

Markenpartner

Was eine Partnermarke mitbringen sollte

Wir arbeiten mit Marken, die ein klares Produktversprechen, belegte Marktnachfrage und die operative Reife für den Schweizer Handel und die Online-Distribution mitbringen.

Etablierte Nachfrage

Marken mit bestehender Absatzentwicklung, Konsumentennachfrage oder erfolgreicher Distribution in mindestens einem vorherigen Markt.

Handelsreife Produkte

Produkte mit professioneller Verpackung, stabiler Verfügbarkeit, klarer Preisgestaltung und einer für den Handel geeigneten Positionierung.

Regulatorische Reife

Vollständige Produktdokumentation für EU- und Schweizer Anforderungen: Rezepturen, Kennzeichnung, Claims und relevante Zertifikate.

Kategorie-Passung

Beauty, Haarpflege, Hautpflege, Körperpflege, Duft, Wellbeing, Nahrungsergänzung und Pflegeinstrumente.

Langfristiger Anspruch

Markeninhaber, die eine strukturierte Marktentwicklung in der Schweiz suchen – nicht nur kurzfristige Produktplatzierung.

Kommerzielle Passung

Eine tragfähige Struktur aus Preisen, Margen und Konditionen, die nachhaltiges Wachstum im Schweizer Handel ermöglicht.

Erste Schritte

Ablauf einer Partnerschaft

Partner werden
1

Markenprüfung

Wir prüfen Ihre Marke, Produktkategorie, Positionierung, Preisgestaltung, Dokumentation und bisherige Marktentwicklung.

2

Passung zum Schweizer Markt

Wir beurteilen das Potenzial der Marke für die Schweiz: Relevanz der Kategorie, Passung zum Handel, Kanalchancen und regulatorische Reife

3

Bewertung der Partnerschaft

Bei beidseitiger Passung definieren wir das mögliche Vertriebsmodell, das kommerzielle Setup, die operativen Anforderungen und den Launch-Ansatz.

4

Marktvorbereitung

Wir bereiten Produktdaten, Compliance, Import, Lagerhaltung, Handelskommunikation und Launch-Unterlagen vor.

5

Aufbau im Handel

Nach dem Launch konzentrieren wir uns auf die Ausweitung der Distribution, Sortimentswachstum, Trade Marketing und die langfristige Markenperformance.

FAQ

Eintritt in den Schweizer Markt

Zusammenarbeit mit einem Distributor

Für den stationären Handel in der Praxis ja. Die Schweiz liegt ausserhalb von EU und EWR und hat eigene Anforderungen an Import, Compliance und Kennzeichnung. Schweizer Händler listen Marken in der Regel über einen etablierten lokalen Vertriebspartner und nicht über Direktverträge mit internationalen Marken. Ein Distributor übernimmt Import, Schweizer Compliance, Lagerhaltung und die Handelsbeziehungen, die nötig sind, um eine Marke gelistet und im Regal zu halten. Kreson bietet das als ein Partner für den gesamten Schweizer Markt in Beauty, Personal Care und Wellbeing.

Schweizer Händler vergeben Listungen über jährliche Sortimentsverhandlungen mit ihren Category-Einkaufsteams, nicht über offene Bewerbungen. Eine Marke wird dem Einkauf mit Positionierung, Preisgestaltung und begleitendem Trade-Investment vorgestellt – in der Regel durch einen etablierten Vertriebspartner, mit dem der Händler bereits arbeitet. Listungen werden anschliessend in jedem Sortimentszyklus überprüft. Kreson pflegt diese Beziehungen in Schweizer Drogerien, Apotheken, Parfümerien und Marktplätzen und vertritt seine Marken in diesen Verhandlungen direkt.

Der Zeitrahmen hängt von der regulatorischen Reife und den jährlichen Planungskalendern der Händler ab. Compliance und Importaufbau können parallel zur kommerziellen Arbeit laufen, Listungen werden jedoch üblicherweise in festen jährlichen Sortimentsfenstern vereinbart. Die erste Listung richtet sich deshalb meist nach dem nächsten verfügbaren Zyklus und nicht nach einem frei gewählten Datum. Marken mit vollständiger EU-Dokumentation sind in der Regel schneller vorbereitet, weil vieles davon auf die Schweizer Anforderungen übertragbar ist. Kreson erstellt in der Prüfungsphase für jede Marke einen realistischen Zeitplan.

Compliance nach Kategorie

Nein, und die beiden Kategorien unterstehen unterschiedlichen Schweizer Regelwerken. Kosmetika fallen unter die EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos); Nahrungsergänzungsmittel unterstehen dem Schweizer Lebensmittelrecht, dem Lebensmittelgesetz (LMG) und der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (VNem). Beide sind eng an die entsprechenden EU-Regeln angelehnt, rechtlich aber eigenständig – EU-Konformität überträgt sich in keinem der beiden Fälle automatisch. Kreson betreut die Schweizer Compliance jeder Marke nach dem jeweils geltenden Rahmen.

Faktisch ja. Die verantwortliche Kontaktstelle gegenüber den Behörden muss ihren Sitz in der Schweiz haben; eine EU-Responsible-Person genügt nicht. Die Pflicht liegt beim Schweizer Importeur oder Distributor, der dafür formell eine in der Schweiz ansässige Vertretung benennen kann. Die Schweiz kennt kein dem EU-Portal CPNP entsprechendes Meldeverfahren vor dem Inverkehrbringen; stattdessen muss der Importeur eine vollständige Produktinformationsdatei vorhalten, und die kantonalen Laboratorien führen die Marktüberwachung durch. Als Schweizer Importeur trägt Kreson diese Verantwortung für seine Partnermarken.

Für übliche Nahrungsergänzungsmittel ist keine Bewilligung vor dem Inverkehrbringen nötig, es gibt aber wichtige Ausnahmen. Nahrungsergänzungsmittel gelten als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel und unterstehen dem Selbstkontrollprinzip: Importeur oder Distributor sind für die Konformität verantwortlich, die kantonalen Behörden kontrollieren die Produkte nach dem Verkaufsstart. Bewilligungspflichtig sind neuartige Lebensmittelzutaten, GVO sowie gesundheitsbezogene Angaben, die nicht bereits auf der Schweizer Positivliste stehen. Zudem legt die Schweiz verbindliche Höchstmengen pro Tagesdosis fest – ein in der EU legal verkauftes Präparat ist damit nicht automatisch schweizkonform. Kreson prüft jedes Präparat vor dem Launch gegen die Schweizer Anforderungen.

Auf die EU-Konformität allein können Sie sich nicht verlassen. Nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip dürfen viele EU-konforme Waren in die Schweiz gelangen, Kosmetika und Nahrungsergänzungsmittel gelten jedoch als Ausnahmen mit eigenen Schweizer Anforderungen: Kosmetika brauchen eine verantwortliche Kontaktstelle in der Schweiz und eine Schweizer Produktinformationsdatei, Nahrungsergänzungsmittel müssen die Schweizer Vorgaben zu Substanzen und Dosierung erfüllen. Für den stationären Handel ist zudem ein Schweizer Vertriebspartner faktisch nötig, weil Händler über lokale Partner listen und erwarten, dass Import, Compliance und Logistik auf Schweizer Seite abgewickelt werden. Kreson deckt beide Seiten ab – die regulatorische und die kommerzielle.

Kennzeichnung, Import & Logistik

Die Schweizer Kosmetikkennzeichnung folgt den EU-Regeln weitgehend, mit einigen Unterschieden. Die Inhaltsstoffliste verwendet INCI-Bezeichnungen; vorgeschriebene Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen müssen in mindestens einer Schweizer Amtssprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) erscheinen. Da die Schweiz drei grosse Sprachregionen hat, kennzeichnen Marken üblicherweise mindestens auf Deutsch und Französisch. Für Nahrungsergänzungsmittel gelten eigene Schweizer Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung, einschliesslich obligatorischer Nährwert- und Herkunftsangaben. Kreson prüft die Kennzeichnung und passt sie vor dem Launch für jedes Produkt an die geltenden Schweizer Anforderungen an.

Die Schweiz folgt den EU-Regeln zu Inhaltsstoffen und Kennzeichnung eng. Marken sollten deshalb davon ausgehen, dass eine entsprechende Deklaration von Duftallergenen gilt, und ihre Kennzeichnung danach ausrichten. Zur Einordnung: Die EU verlangt für Produkte, die ab dem 31. Juli 2026 in der EU in Verkehr gebracht werden, die Deklaration von 56 zusätzlichen Duftallergenen – die Liste wächst damit von 26 auf 82. Marken, die für beide Märkte kennzeichnen, sollten sich an der umfassenderen Liste orientieren, statt zwei Standards zu führen. Kreson zeigt auf, wo die bestehende Kennzeichnung einer Marke für die Schweiz angepasst werden muss.

Seit dem 1. Januar 2024 hat die Schweiz die Einfuhrzölle auf Industrieprodukte abgeschafft – dazu zählen auch Kosmetika. Für die Einfuhr von Kosmetika fällt somit kein Zoll an. Die Schweizer Einfuhrsteuer gilt weiterhin zum Normalsatz von 8,1 % und wird auf dem Warenwert inklusive Transport bis zur Schweizer Grenze berechnet. Die Ware muss beim Schweizer Zoll formell und mit korrekten Unterlagen angemeldet werden; unvollständige Deklarationen sind die häufigste Ursache für Verzögerungen. Kreson übernimmt Import, Verzollung und Schweizer Mehrwertsteuer als Importeur.